Prüfungen für Veranstaltungs-
und Produktionsstätten
Gewährleistung der Zuverlässigkeit und
Sicherheit
Sicherheitstechnische Einrichtungen und maschinentechnische Einrichtungen sind nach § 33 der DGUV-Vorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" (DGUV Vorschrift 17/18) vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und regelmäßig mindestens alle vier Jahre durch Sachverständige zu prüfen.
Den Prüfungen der sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen von Veranstaltungs- und Produktionsstätten sind die gesetzlichen Bestimmungen, die BG-Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde zu legen. Gesetzliche Bestimmungen sind z.B. die einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen und das jeweilige Baurecht der Länder, insbesondere die Versammlungsstättenverordnung.
Auf Grund praktischer Erfahrung sowie durch aktive Mitarbeit im Normenausschuss “Veranstaltungstechnik” und regelmäßige Weiterbildung sind wir stets auf dem aktuellsten Stand der Technik und können diesen bei der individuellen Prüfung berücksichtigen.
Hassenstein Ingenieurgesellschaft mbH
Heinz-Trökes-Strasse 97
47259 Duisburg